Helferstundenerfassung 2025
Hallo liebe Aktive!
Hier nochmal der Hinweis auf die Regelungen zu den Helferstunden – eigentlich fast überflüssig, denn sehr viele von Euch machen ja ohnehin viel mehr. Damit es aber gerecht zugeht, haben wir hier das aktuelle Webformular für die Helferstundenerfassung 2025 hinterlegt.
Über die Termine, zu denen man Helferstunden leisten kann, informieren wir gesondert. Bitte denkt dann jeweils unbedingt daran, Eure Stunden möglichst unmittelbar einzutragen, damit nichts verloren geht. Vielen Dank für Eure Hilfe!
Zur Info die Regelungen aus unserer Beitragsordnung: Alle Reiter und Fahrer, die im Besitz einer gültigen Turnierlizenz sind, sind verpflichtet, pro Jahr Pflichtarbeitsstunden, ersatzweise Abgeltungszahlungen wie folgt zu leisten:
Alter 14 – 16 Jahre: 10 Pflichtarbeitsstunden
ersatzweise Abgeltung mit € 6,- pro nicht geleisteter Pflichtarbeitsstunde
Alter über 16 Jahre: 12 Pflichtstunden
ersatzweise Abgeltung mit € 10,- pro nicht geleisteter Pflichtarbeitsstunde
Die ersatzweise Abgeltung von in einem Jahr nicht geleisteten Pflichtarbeitsstunden wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag des Folgejahres berechnet. Über die Art und Weise des Nachweises der Pflichtarbeitsstunden und die hierfür infrage kommenden Termine und Tätigkeiten wird auf der Internetseite des ZRFV Lienen informiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft bei Ableistung der Pflichtarbeitsstunden ausgeschlossen sein kann.